www.pg-schwarzenbach.de

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

Herbstbesatz Schwarzenbach-Talsperre 2017

Drucken

Am 11.11.2017 wurde der Besatz an der Schwarzenbach-Talsperre durchgeführt.
Ein Paar Bilder hierzu findet Ihr in unserer Gallerie unter dem folgenden Link.

Herbstbesatz 2017

 

Besatzmassnahmen Schwarzenbach-Talsperre 2016

Drucken

Am Sonntag den 06.11.2016 wurden Besatzmassnahmen an der Schwarzenbach-Talsperre durchgeführt.

Die Bilder sind wieder in der >>Gallery<< zu finden.

 

Bestimmungen Schwarzenbach-Talsperre aktualisiert

Drucken


Die Fischereibestimmungen für die Schwarzenbach-Talsperre wurden überarbeitet und aktualisiert.


Sie sind unter  >> Bestimmungen << einsehbar

und stehen im  >> Downladbereich << mit der Fangstatistik zum Download bereit.

 

Schonzeit 01. Janur bis 31. März 2016

Drucken

Achtung!!!

Die generelle Schonzeit vom 01. Januar bis 31.März 2016 wurde wieder eingeführt.

Somit ist die Schwarzenbach-Talsperre für diesen Zeitraum für jegliche Fischerei gesperrt.

 


 

Besatz 2014/2

Drucken

Hier sind die Bilder vom letzten Besatz am 21.11.2014.

Es wurden Moderlieschen, Zander und Rotaugen besetzt.

Alle Bilder wie immer in unserer >> Galerie <<

 

Besatzmassnahmen 2014

Drucken

In unserer >> Galerie << sind jetzt die Bilder von den diesjährigen Besatzmassnahmen verfügbar.

Petri Heil

 

Besatzmassnahmen Schwarzenbach-Talsperre

Drucken

Am 16.11.2013 wurden die regelmässigen Besatzmassnahmen an der Schwarzenbach-Talsperre durchgeführt.

Die Bilder dazu wie immer in unserer >> Galerie <<

 

Bestimmungen Schwarzenbach-Talsperre ab 2014

Drucken

Ab 01.01.2014 gelten für das befischen der Schwarzenbach-Talsperre folgende Bestimmungen:

Zum >> Download <<

F i s c h e r e i b e s t immu n g e n P a c h t g eme i n s c h a f t
S c h w a r z e n b a c h - T a l s p e r r e (Stand ab 1.1.2014)

1. Die Erlaubniskarte berechtigt zur Ausübung der Sportfischerei mit der Handangel. Erlaubt sind zwei Ruten mit je einem
Haken (Ausnahme Blinker, Wobbler usw.) Sie gilt nur in Verbindung mit einem gültigen staatlichen Fischereischein und ist
nicht übertragbar. Die nachfolgenden Bestimmungen werden durch die Unterschrift des Karteninhabers auf der
Erlaubniskarte anerkannt.

2. Die Erlaubniskarte, der Fischereischein, diese Bestimmungen und die Fangstatistik sind bei der Ausübung der Fischerei
stets mitzuführen und den Kontrollberechtigten auf Verlangen vorzuzeigen. Das Datum und die Unterschrift ist vor dem
Fischereibeginn eintragen. Wer mit dem Fischfang beginnt ohne die Eintragungen vorgenommen zu haben, verstößt
gegen die Fischereiordnung! Der Angler übt die Fischerei auf eigene Gefahr aus.

3. Geangelt werden darf vom 1.April bis einschließlich 31.Dezember täglich von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine
Stunde nach Sonnenuntergang.

4. Der Tagesfang an Edel - bzw. Gutfischen (alle Fische mit Schonmaßen oder Schonzeiten--gesetzlich oder PG – intern)
darf insgesamt 3 Stück pro Angler und Tag nicht übersteigen. Gefangene Brachsen, Döbel, Rapfen und Welse müssen
entnommen werden.

5. Schonzeiten und Mindestmaße der Pachtgemeinschaft Schwarzenbach – Talsperre
Zander 01.04 bis einschl. 15.Mai ( 45 cm ) Hecht 15.02 bis einschl.15 Mai ( 50 cm ) Forelle 01.10 bis 31.03.( 30 cm )
Für alle anderen Fischarten gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße.

6. Das Fischen mit allen Kunstködern, lebenden oder toten Köderfischen und Fischfetzen ist bis einschließlich 15. Mai
verboten. Das Fliegenfischen ist vom 01.April bis 30 September erlaubt.

7. Zur Förderung der Fischereiwissenschaft und der fischereirechtlichen Betreuung des Gewässers ist der
Angelkarteninhaber verpflichtet, seine Fangergebnisse auf dem dafür vorgesehenen Vordruck laufend aufzuzeichnen.
Nach Ablauf der Gültigkeit der Erlaubniskarte ist die Fangmeldung unverzüglich bei der Ausgabestelle oder der
Sammelstelle (Briefkasten am Kiosk bei der Staumauer) zurückzugeben.

8. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen oder die staatlichen Gesetze und Verordnungen ist die Pachtgemeinschaft,
vertreten durch ihre Kontrollorgane befugt, vorbehaltlich weiterer strafrechtlicher Verfolgung, die Erlaubniskarte ohne
Entschädigung sofort einzuziehen.

9. Das Angeln vom verankerten Boot aus ist erlaubt. Das Schleppangeln, das Fischen von treibenden Booten oder mit
Bellybooten ist verboten. Von der Staumauer ist ein Sicherheitsabstand von 50 Meter einzuhalten

10. Das Befahren der Walduferstraße ist nur zum Einbringen eines Bootes mittels Bootsanhänger gestattet.
Jegliches Parken ist verboten.

 

Bilder vom Seeputz 2013

Drucken

Im Oktober trafen sich 25 Angelkameraden zum jährlichen Seeputz an der Schwarzenbach-Talsperre.

Die Entsorgung übernahm wie immer die EnBW AG, vielen Dank nochmal an dieser Stelle.

Wir bitten alle Angler nochmals auf die Verschmutzung am Gewässer zu achten.
Jeder kann dazu beitragen, bitte nehmt euren Müll wieder mit nach Hause, vielen Dank.

Alle Bilder wie immer in unserer >> Galerie <<

 

Neue Bilder der Besatzmassnahmen

Drucken

Am 12.04.2013 wurden die alljährlichen Besatzmassnahmen an der Schwarzenbachtalsperre durchgeführt.

Einige Bilder dazu in unserer >> Galerie <<

 


Seite 1 von 2