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Kartenausgabe am Kiosk Schwarzenbachtalsperre

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Liebe Angler,

leider müssen wir euch darüber informieren, dass die bekannte Kartenausgabestelle "Kiosk" aus gesundheitlichen Gründen entfällt.
Wir von der PG Schwarzenbach danken unseren langjährigen Partnern Gabi und Heinz de Mejere für die stets gute Zusammenarbeit und wünschen von Herzen gute Besserung.

Das Gastkartenkontingent werden wir bei der virtuellen Kartenausgabestelle Hejfish (www.hejfish.com) entsprechend erhöhen.

 

Die Vorstandschaft der Pachtgemeinschaft Schwarzenbach

 

Parkverbot Schwarzenbachtalsperre / Befahrungsverbot Waldseite

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Liebe Angler,

seit Jahren schon beschwert sich die EnBW als verantwortlicher Betreiber des Kraftwerks an der Schwarzenbachtalsperre regelmäßig und völlig zurecht darüber, dass ein kleiner, offenbar unverbesserlicher Teil der Anglerschaft trotz eines gut sichtbaren Verbotsschilds an der Zufahrt immer wieder im Bereich vor der Staumauer parkt. Entsprechende Bilder, welche die Verstöße dokumentieren findet ihr weiter unten. Trotz mehrfacher Appelle seitens der Vorstandschaft hat sich diesbezüglich keine Besserung eingestellt. Dieses Verhalten beschädigt das Ansehen der PG Schwarzenbach sowie der Angler insgesamt.

Bitte haltet euch an die geltende Regelung, die besagt, dass das Parken im Bereich der Talsperre verboten ist!

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Waldseite des Stausees bis zur abschließenden Klärung der Bootserlaubnis von keinem Angler mehr befahren werden darf. Grundlage für den Bootsbetrieb auf der Schwarzenbachtalsperre ist das Wassergesetz des Landes Baden-Württemberg, d.h. bei den Bestimmungen bezüglich der Bootserlaubnis handelt es sich nicht um Regelungen, welche durch die EnBW erlassen werden. Die Zufahrt zur Waldseite ist außerdem im Besitz des Forstes.

Sobald bzgl. der Bootserlaubnis genauere Erkenntnisse vorliegen, werden wir euch entsprechend informieren.

 

Die Vorstandschaft der Pachtgemeinschaft Schwarzenbach

 

SO GEHT ES NICHT!!!

 

Herbstbesatz Schwarzenbach-Talsperre 2017

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Am 11.11.2017 wurde der Besatz an der Schwarzenbach-Talsperre durchgeführt.
Ein Paar Bilder hierzu findet Ihr in unserer Gallerie unter dem folgenden Link.

Herbstbesatz 2017

 

Besatzmassnahmen Schwarzenbach-Talsperre 2016

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Am Sonntag den 06.11.2016 wurden Besatzmassnahmen an der Schwarzenbach-Talsperre durchgeführt.

Die Bilder sind wieder in der >>Gallery<< zu finden.

 

Bestimmungen Schwarzenbach-Talsperre aktualisiert

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Die Fischereibestimmungen für die Schwarzenbach-Talsperre wurden überarbeitet und aktualisiert.


Sie sind unter  >> Bestimmungen << einsehbar

und stehen im  >> Downladbereich << mit der Fangstatistik zum Download bereit.

 

Schonzeit 01. Janur bis 31. März 2016

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Achtung!!!

Die generelle Schonzeit vom 01. Januar bis 31.März 2016 wurde wieder eingeführt.

Somit ist die Schwarzenbach-Talsperre für diesen Zeitraum für jegliche Fischerei gesperrt.

 


 

Besatz 2014/2

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Hier sind die Bilder vom letzten Besatz am 21.11.2014.

Es wurden Moderlieschen, Zander und Rotaugen besetzt.

Alle Bilder wie immer in unserer >> Galerie <<

 

Besatzmassnahmen 2014

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In unserer >> Galerie << sind jetzt die Bilder von den diesjährigen Besatzmassnahmen verfügbar.

Petri Heil

 

Besatzmassnahmen Schwarzenbach-Talsperre

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Am 16.11.2013 wurden die regelmässigen Besatzmassnahmen an der Schwarzenbach-Talsperre durchgeführt.

Die Bilder dazu wie immer in unserer >> Galerie <<

 

Bestimmungen Schwarzenbach-Talsperre ab 2014

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Ab 01.01.2014 gelten für das befischen der Schwarzenbach-Talsperre folgende Bestimmungen:

Zum >> Download <<

F i s c h e r e i b e s t immu n g e n P a c h t g eme i n s c h a f t
S c h w a r z e n b a c h - T a l s p e r r e (Stand ab 1.1.2014)

1. Die Erlaubniskarte berechtigt zur Ausübung der Sportfischerei mit der Handangel. Erlaubt sind zwei Ruten mit je einem
Haken (Ausnahme Blinker, Wobbler usw.) Sie gilt nur in Verbindung mit einem gültigen staatlichen Fischereischein und ist
nicht übertragbar. Die nachfolgenden Bestimmungen werden durch die Unterschrift des Karteninhabers auf der
Erlaubniskarte anerkannt.

2. Die Erlaubniskarte, der Fischereischein, diese Bestimmungen und die Fangstatistik sind bei der Ausübung der Fischerei
stets mitzuführen und den Kontrollberechtigten auf Verlangen vorzuzeigen. Das Datum und die Unterschrift ist vor dem
Fischereibeginn eintragen. Wer mit dem Fischfang beginnt ohne die Eintragungen vorgenommen zu haben, verstößt
gegen die Fischereiordnung! Der Angler übt die Fischerei auf eigene Gefahr aus.

3. Geangelt werden darf vom 1.April bis einschließlich 31.Dezember täglich von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine
Stunde nach Sonnenuntergang.

4. Der Tagesfang an Edel - bzw. Gutfischen (alle Fische mit Schonmaßen oder Schonzeiten--gesetzlich oder PG – intern)
darf insgesamt 3 Stück pro Angler und Tag nicht übersteigen. Gefangene Brachsen, Döbel, Rapfen und Welse müssen
entnommen werden.

5. Schonzeiten und Mindestmaße der Pachtgemeinschaft Schwarzenbach – Talsperre
Zander 01.04 bis einschl. 15.Mai ( 45 cm ) Hecht 15.02 bis einschl.15 Mai ( 50 cm ) Forelle 01.10 bis 31.03.( 30 cm )
Für alle anderen Fischarten gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße.

6. Das Fischen mit allen Kunstködern, lebenden oder toten Köderfischen und Fischfetzen ist bis einschließlich 15. Mai
verboten. Das Fliegenfischen ist vom 01.April bis 30 September erlaubt.

7. Zur Förderung der Fischereiwissenschaft und der fischereirechtlichen Betreuung des Gewässers ist der
Angelkarteninhaber verpflichtet, seine Fangergebnisse auf dem dafür vorgesehenen Vordruck laufend aufzuzeichnen.
Nach Ablauf der Gültigkeit der Erlaubniskarte ist die Fangmeldung unverzüglich bei der Ausgabestelle oder der
Sammelstelle (Briefkasten am Kiosk bei der Staumauer) zurückzugeben.

8. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen oder die staatlichen Gesetze und Verordnungen ist die Pachtgemeinschaft,
vertreten durch ihre Kontrollorgane befugt, vorbehaltlich weiterer strafrechtlicher Verfolgung, die Erlaubniskarte ohne
Entschädigung sofort einzuziehen.

9. Das Angeln vom verankerten Boot aus ist erlaubt. Das Schleppangeln, das Fischen von treibenden Booten oder mit
Bellybooten ist verboten. Von der Staumauer ist ein Sicherheitsabstand von 50 Meter einzuhalten

10. Das Befahren der Walduferstraße ist nur zum Einbringen eines Bootes mittels Bootsanhänger gestattet.
Jegliches Parken ist verboten.

 


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