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Besatz 2014/2

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Hier sind die Bilder vom letzten Besatz am 21.11.2014.

Es wurden Moderlieschen, Zander und Rotaugen besetzt.

Alle Bilder wie immer in unserer >> Galerie <<

 

Besatzmassnahmen 2014

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In unserer >> Galerie << sind jetzt die Bilder von den diesjährigen Besatzmassnahmen verfügbar.

Petri Heil

 

Besatzmassnahmen Schwarzenbach-Talsperre

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Am 16.11.2013 wurden die regelmässigen Besatzmassnahmen an der Schwarzenbach-Talsperre durchgeführt.

Die Bilder dazu wie immer in unserer >> Galerie <<

 

Bestimmungen Schwarzenbach-Talsperre ab 2014

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Ab 01.01.2014 gelten für das befischen der Schwarzenbach-Talsperre folgende Bestimmungen:

Zum >> Download <<

F i s c h e r e i b e s t immu n g e n P a c h t g eme i n s c h a f t
S c h w a r z e n b a c h - T a l s p e r r e (Stand ab 1.1.2014)

1. Die Erlaubniskarte berechtigt zur Ausübung der Sportfischerei mit der Handangel. Erlaubt sind zwei Ruten mit je einem
Haken (Ausnahme Blinker, Wobbler usw.) Sie gilt nur in Verbindung mit einem gültigen staatlichen Fischereischein und ist
nicht übertragbar. Die nachfolgenden Bestimmungen werden durch die Unterschrift des Karteninhabers auf der
Erlaubniskarte anerkannt.

2. Die Erlaubniskarte, der Fischereischein, diese Bestimmungen und die Fangstatistik sind bei der Ausübung der Fischerei
stets mitzuführen und den Kontrollberechtigten auf Verlangen vorzuzeigen. Das Datum und die Unterschrift ist vor dem
Fischereibeginn eintragen. Wer mit dem Fischfang beginnt ohne die Eintragungen vorgenommen zu haben, verstößt
gegen die Fischereiordnung! Der Angler übt die Fischerei auf eigene Gefahr aus.

3. Geangelt werden darf vom 1.April bis einschließlich 31.Dezember täglich von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine
Stunde nach Sonnenuntergang.

4. Der Tagesfang an Edel - bzw. Gutfischen (alle Fische mit Schonmaßen oder Schonzeiten--gesetzlich oder PG – intern)
darf insgesamt 3 Stück pro Angler und Tag nicht übersteigen. Gefangene Brachsen, Döbel, Rapfen und Welse müssen
entnommen werden.

5. Schonzeiten und Mindestmaße der Pachtgemeinschaft Schwarzenbach – Talsperre
Zander 01.04 bis einschl. 15.Mai ( 45 cm ) Hecht 15.02 bis einschl.15 Mai ( 50 cm ) Forelle 01.10 bis 31.03.( 30 cm )
Für alle anderen Fischarten gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße.

6. Das Fischen mit allen Kunstködern, lebenden oder toten Köderfischen und Fischfetzen ist bis einschließlich 15. Mai
verboten. Das Fliegenfischen ist vom 01.April bis 30 September erlaubt.

7. Zur Förderung der Fischereiwissenschaft und der fischereirechtlichen Betreuung des Gewässers ist der
Angelkarteninhaber verpflichtet, seine Fangergebnisse auf dem dafür vorgesehenen Vordruck laufend aufzuzeichnen.
Nach Ablauf der Gültigkeit der Erlaubniskarte ist die Fangmeldung unverzüglich bei der Ausgabestelle oder der
Sammelstelle (Briefkasten am Kiosk bei der Staumauer) zurückzugeben.

8. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen oder die staatlichen Gesetze und Verordnungen ist die Pachtgemeinschaft,
vertreten durch ihre Kontrollorgane befugt, vorbehaltlich weiterer strafrechtlicher Verfolgung, die Erlaubniskarte ohne
Entschädigung sofort einzuziehen.

9. Das Angeln vom verankerten Boot aus ist erlaubt. Das Schleppangeln, das Fischen von treibenden Booten oder mit
Bellybooten ist verboten. Von der Staumauer ist ein Sicherheitsabstand von 50 Meter einzuhalten

10. Das Befahren der Walduferstraße ist nur zum Einbringen eines Bootes mittels Bootsanhänger gestattet.
Jegliches Parken ist verboten.

 

Bilder vom Seeputz 2013

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Im Oktober trafen sich 25 Angelkameraden zum jährlichen Seeputz an der Schwarzenbach-Talsperre.

Die Entsorgung übernahm wie immer die EnBW AG, vielen Dank nochmal an dieser Stelle.

Wir bitten alle Angler nochmals auf die Verschmutzung am Gewässer zu achten.
Jeder kann dazu beitragen, bitte nehmt euren Müll wieder mit nach Hause, vielen Dank.

Alle Bilder wie immer in unserer >> Galerie <<

 

Neue Bilder der Besatzmassnahmen

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Am 12.04.2013 wurden die alljährlichen Besatzmassnahmen an der Schwarzenbachtalsperre durchgeführt.

Einige Bilder dazu in unserer >> Galerie <<

 

Angeln an der Schwarzenbach-Talsperre

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Wir wurden von der EnBW Kraftwerke AG darauf hingewiesen,
dass das Verhalten einzelner Angler an der Schwarzenbachtalsperre nicht immer korrekt ist.

Die EnBW Kraftwerke AG und die Pachtgemeinschaft der Schwarzenbach-Talsperre
verweisen nochmals eindringlich auf die folgenden Hinweise:

1. Das Befahren der Forststraßen und des Seeuferweges ist nur mit Erlaubnis des Forst zulässig!

2. Das Befahren der Baustraße und das Abstellen von Fahrzeugen ist untersagt.
Nicht zuletzt auch aus Gründen des Umweltschutzes werden zukünftig Verstöße zur Anzeige gebracht.

3. Einzelne Angler lassen immer noch ihren Müll (leere Maisdosen etc.) am Ufer zurück.
Bitte nehmt euren Müll wieder mit.

4. Das Betreten der Eisfläche im Winter ist auch für Angler strengstens verboten.
Mal abgesehen davon, dass es ein schlechtes Vorbild für Kinder ist,
ist das Betreten einer Eisfläche an der Schwarzenbachtalsperre lebensgefährlich.
Durch den sich ständig verändernden Wasserspiegel wird das Eis gerade im Bereich
des Ufers gebrochen. Die Stabilität ist damit nicht einschätzbar.

5.  Hinweise von den Mitarbeitern der EnBW Kraftwerke AG werden ignoriert.
Da es sich hierbei nicht nur um ein ordentliches Benehmen geht, sondern auch darum,
dass sich Angler zum Teil bewusst in Lebensgefahr begeben,
kann dieser Sachverhalt nicht einfach ignoriert werden.
Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten!


Bitte tragt mit eurem Verhalten am und auf dem Wasser dazu bei,
dass wir dieses schöne Gewässer auch weiterhin wie gewohnt zur Fischerei nutzen können, vielen Dank.

 

Pressemitteilung Regierungspräsidium Karlsruhe zum geplanten Pumpspeicherkraftwerk in Forbach

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Vom geplanten Pumpspeicherkraftwerk in Forbach (neuer Speicher Schwarzenbachtalsperre) gibt es Neuigkeiten.

Quelle: Pressemitteilung Regierungspräsidium Karlsruhe vom 13.04.2012



Regierungspräsidium Karlsruhe eröffnet Raumordnungsverfahren zum geplanten Pumpspeicherkraftwerk in Forbach

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat jetzt als zuständige Behörde das Raumordnungsverfahren (ROV) für die geplante Erweiterung des Rudolf-Fettweis-Werks in Forbach eingeleitet. Die EnBW-Kraftwerke AG hat Ende März 2012 den Antrag auf Durchführung eines ROV mit integriertem Zielabweichungsverfahren für das geplante Vorhaben gestellt und die für diese Verfahren erforderlichen Unterlagen vorgelegt.

Um was geht es?

Die EnBW Kraftwerke AG plant den Ausbau des in Forbach vorhandenen Werks zu einem Pumpspeicherkraftwerk. Das Vorhaben besteht im Wesentlichen aus dem Bau eines Oberbeckens auf dem Seekopf, eines Kavernenwasserspeichers als Erweiterung des Ausgleichbeckens Forbach und je eines Schachtkraftwerks an der Schwarzenbachtalsperre und auf dem Betriebsgelände des Rudolf-Fettweis-Werks. Das geplante in rund 1000 Meter Höhe gelegene Oberbecken als wesentlicher und auch umweltrelevanter Projektbaustein erzielt zur bestehenden Schwarzenbachtalsperre eine Fallhöhe von über 300 Meter, hat ein Volumen von ca. zwei Millionen Kubikmeter und beansprucht eine Fläche von etwa 23 Hektar.

Nach Einschätzung der EnBW können mit dem gesamten Ausbauprojekt 240 GWh erneuerbare Energie pro Jahr zusätzlich ins Netz integriert werden. Dies entspricht in etwa der Jahresproduktion von mehr als 100 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 1,3 MW bzw. von mehr als 13.000 Häusern mit den üblichen Photovoltaikanlagen auf dem Dach.


Verfahren

Für das geplante Vorhaben ist die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens erforderlich. Darüber hinaus ist voraussichtlich die Zulassung von Abweichungen von im Regionalplan Mittlerer Oberrhein festgelegten Zielen der Raumordnung erforderlich, wie zum Beispiel dem schutzwürdigen Bereich der Erholung.

Das Raumordnungsverfahren hat den Zweck, festzustellen, ob die vorliegende Planung mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und wie sie mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt werden kann. Dabei werden die Auswirkungen dieser Planungen auf alle raumordnerisch wichtigen Aspekte wie zum Beispiel Natur und Landschaft, Artenschutz, Wasser, Verkehr, Wirtschaft und Immissionsschutz untersucht und bewertet.

Weiteres Vorgehen

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens werden unter anderem die Gemeinden bzw. Städte Forbach, Baden-Baden, Bühl und Bühlertal, die berührten Naturschutzverbände, der Regionalverband Mittlerer Oberrhein, das Landratsamt Rastatt sowie weitere Fachbehörden beteiligt.

Gleichzeitig werden die Unterlagen in der Standortgemeinde Forbach öffentlich ausgelegt. Damit hat jedermann die Gelegenheit, diese einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Darüber hinaus werden im Sinne einer umfassenden und „barrierefreien“ Beteiligung der Bürger - und natürlich auch weiterer interessierter öffentlicher Stellen - die Unterlagen auf der Homepage des Regierungspräsidiums eingestellt.

Nach der Auswertung der eingereichten Unterlagen und der eingegangenen Stellungnahmen wird das Regierungspräsidium Karlsruhe eine raumordnerische Beurteilung erstellen, in der insbesondere das Verhältnis des geplanten Vorhabens zu den verbindlichen raumordnerischen Festlegungen bewertet sowie - insbesondere in Bezug auf das geplante Oberbecken - die Nachvollziehbarkeit der Standortauswahl aufgezeigt wird. Darüber hinaus wird über erforderliche Abweichungen von verbindlichen Zielen der Raumordnung entschieden.

Nach den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes soll ein Raumordnungsverfahren innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen abgeschlossen werden. Insoweit strebt das Regierungspräsidium Karlsruhe einen Abschluss des Verfahrens im September 2012 an.

Das Regierungspräsidium weist darauf hin, dass das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem Projektträger oder Einzelnen hat und anderen vorgeschriebenen Verfahren nicht vorgreift oder etwa erforderliche Erlaubnisse, Genehmigungen, Bewilligungen und sonstige Entscheidungen ersetzt.

Als Zulassungsverfahren sind eine Planfeststellung sowie eine wasserrechtliche Zulassung erforderlich. Die Zuständigkeit für diese Verfahren liegt beim Landratsamt Rastatt als untere Wasserbehörde.

Bisheriger Verlauf:

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist seit Mai 2010 mit der EnBW Kraftwerke AG in Kontakt. Dabei wurden in regelmäßigen Abstimmungsgesprächen im Rahmen einer fachübergreifenden Arbeitsgruppe das Raumordnungs- und das Zielabweichungsverfahren betreffende Fragestellungen diskutiert. Mitglieder der Arbeitsgruppe waren unter anderem Vertreter der Fachbereiche Naturschutz, Wasserwirtschaft, Forstwirtschaft, der Regionalverband Mittlerer Oberrhein, die forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Freiburg (Auerhuhnthematik) sowie das Landratsamt Rastatt als Zulassungsbehörde.

Zu einem frühen Zeitpunkt wurden auch bereits Naturschutzverbände über das Vorhaben und die diesbezüglichen Verwaltungsverfahren informiert. In Bezug auf die für das Raumordnungsverfahren erforderlichen Unterlagen (Scoping) wurden diese sowie berührte Gemeinden und relevante Fachbehörden beteiligt.

 

Keine Gastkarten mehr bei Tourist-Informationen Bühlertal

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Die Verkaufsstelle der Tourist-Information Bühlertal hat ihre Zusammenarbeit eingestellt.

Es werden dort keine Gastkarten für die Schwarzenbach-Talsperre mehr verkauft.

 

BNN-Bericht 28.05.2011 - Spät, aber fertig: die "neue" Staumauer

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Quelle: BNN 28.05.2011

 


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